Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Veranstaltungen der Heinz-Bernd Brand Eventveranstaltung
(Beesen 1, 59320 Ennigerloh, E-Mail: info@beesen-bebt.de)
§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen der
Heinz-Bernd Brand Eventveranstaltung (nachfolgend „Veranstalter“), unabhängig von
Ort, Art und Bezeichnung der einzelnen Events.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen von Besuchern finden keine
Anwendung, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Ergänzende Hinweise und Regelungen (z. B. Hausordnung,
Sicherheitsbestimmungen, Aushänge am Einlass) werden Bestandteil des
Vertragsverhältnisses.
§ 2 Vertragsschluss und Ticketverkauf
(1) Der Vertrag über den Veranstaltungsbesuch kommt mit Bestätigung des Ticketkaufs
zustande, unabhängig davon, ob der Erwerb über Eventim Light, stationäre
Vorverkaufsstellen, den Einzelhandel, die Abendkasse oder sonstige autorisierte
Verkaufsstellen erfolgt.
(2) Beim Erwerb von Tickets für Freizeitveranstaltungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr.
9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(3) Tickets sind grundsätzlich übertragbar. Der private Weiterverkauf zum Originalpreis
ist zulässig. Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie Verkäufe über
unautorisierte Plattformen sind untersagt.
(4) Manipulierte, vervielfältigte oder unleserliche Tickets berechtigen nicht zum Einlass.
Bei Verlust erfolgt kein Ersatz.
(5) Der Veranstalter ist berechtigt, pro Besteller eine angemessene Ticketzahl
vorzugeben und Bestellungen bei berechtigtem Anlass (z. B. Verstoß gegen
Weiterverkaufsverbote, technische Fehler oder Zahlungsprobleme) ganz oder teilweise
zu stornieren. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall erstattet.
§ 3 Einlass, Altersvorgaben und Identitätskontrolle
(1) Zutritt erhalten ausschließlich Personen ab 16 Jahren, die für den gesamten
Veranstaltungszeitraum über eine Erziehungsbeauftragung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4
JuSchG („Muttizettel“) verfügen und sich durchgehend in Begleitung einer mindestens
18 Jahre alten erziehungsbeauftragten Person befinden. Besucher unter 16 Jahren erhalten keinen Zutritt. Eine Kontrolle oder Verpflichtung zum Verlassen des Geländes
um 24:00 Uhr erfolgt nicht; der Aufenthalt Minderjähriger ist daher nur unter Einhaltung
der vorgenannten Voraussetzungen gestattet.
(2) Es ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
(3) Der Veranstalter und der Sicherheitsdienst sind berechtigt, Taschen-, Personen- und
Ausweiskontrollen durchzuführen.
(4) Ein Wiedereinlass nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes ist ausgeschlossen.
Mit dem Verlassen des Geländes verliert das Eintrittsticket seine Gültigkeit. Ein erneuter Zutritt ist nur mit einem neuen, gültigen Ticket möglich.
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Ausnahmen zu gewähren; dies gilt auch bei kurzfristigem oder unbeabsichtigtem Verlassen des Geländes.
(5)
Der Einlass ist ausschließlich bis 23:00 Uhr möglich. Nach 23:00 Uhr wird kein Zutritt mehr gewährt, auch nicht bei Vorlage eines gültigen Tickets. Ein Anspruch auf Erstattung oder sonstigen Ausgleich besteht in diesen Fällen nicht.
§ 4 Hausrecht, Sicherheits- und Verhaltensregeln
(1) Der Veranstalter übt das Hausrecht aus; das Sicherheitspersonal setzt dieses durch.
Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
(2) Das Mitführen folgender Gegenstände ist untersagt:
– Waffen oder waffenähnliche Gegenstände aller Art, Munition;
– Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Rauchpulver, Fackeln, Spraydosen (außer
handelsüblich kosmetisch/medizinisch);
– Glasbehälter, Flaschen, Dosen;
– eigene Getränke und Lebensmittel;
– Drogen und Betäubungsmittel jeder Art, einschließlich Cannabis (Mitführen,
Konsum und Handel sind untersagt);
– professionelle Audio-, Foto- oder Videoausrüstung, Drohnen;
– sperrige Gegenstände, Stative, Leitern, Laserpointer;
– Transparente oder Symbole mit diskriminierenden, beleidigenden, extremistischen
oder politischen Inhalten.
(3) Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder
belästigt werden. Gewalt, Vandalismus, Beleidigungen, politische oder kommerzielle
Werbung ohne Genehmigung und Verstöße gegen Sicherheitsanweisungen führen zum
Ausschluss von der Veranstaltung ohne Erstattungsanspruch.
(4) Stark alkoholisierte oder aggressive Personen können am Einlass abgewiesen oder
vom Gelände verwiesen werden.
§ 5 Programm, Änderungen und Kapazität
(1) Programm- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Ein Anspruch auf
Auftritt bestimmter Künstler besteht nicht.
(2) Der Veranstalter kann aus sicherheits-, behördlichen oder organisatorischen
Gründen Änderungen des Ablaufs, der Zeiten oder der Bühnenaufteilung vornehmen.
§ 6 Absage, Abbruch, Unterbrechung oder Verlegung (Höhere Gewalt)
(1) Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein Ereignis außerhalb des Einflussbereichs des
Veranstalters liegt, das die Durchführung der Veranstaltung erheblich beeinträchtigt
oder unmöglich macht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse (z. B. Sturm,
Überschwemmung, Unwetter, Erdbeben), Brand, Krieg, Terrorgefahr, politische Unruhen,
Pandemien, Epidemien oder hierauf beruhende behördliche Anordnungen sowie
sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
(2) Wird die Veranstaltung vor Beginn aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher
Anordnung abgesagt oder verschoben, behalten alle erworbenen Tickets ihre Gültigkeit
für die nächstmögliche Nachholveranstaltung („Folgeveranstaltung“). Diese soll –
soweit durchführbar – innerhalb von 13 Monaten nach dem ursprünglichen Termin
stattfinden. Der genaue Ersatztermin wird unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei
Wochen nach der Absage auf der offiziellen Website und in den sozialen Medien des
Veranstalters bekanntgegeben.
(3) Ist dem Besucher der Besuch der Folgeveranstaltung unzumutbar, kann er eine
Erstattung des Ticketpreises verlangen. Eine Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor,
wenn
a) der Besucher am Ersatztermin nachweislich aufgrund einer nicht verschiebbaren
beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Verpflichtung verhindert ist, oder
b) die Folgeveranstaltung nicht innerhalb des Zeitraums nach Abs. 2 stattfindet.
Die Unzumutbarkeit ist dem Veranstalter innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe
des Ersatztermins schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen und auf Verlangen
nachzuweisen (z. B. durch ärztliche Bescheinigung, Reise- oder Dienstnachweis).
(4) Wird die Veranstaltung nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt abgebrochen oder
unterbrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz, soweit
wesentliche Teile des Veranstaltungsprogramms bereits stattgefunden haben oder der
Abbruch aus Sicherheitsgründen erforderlich war.
(5) Wird eine Veranstaltung aus Gründen abgesagt, die der Veranstalter zu vertreten hat,
wird der Ticketpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 9 dieser
AGB.
(6) Informationen über Absagen, Verlegungen oder Nachholtermine werden
ausschließlich über die Website, Social-Media-Kanäle und Aushänge am
Veranstaltungsort bekanntgegeben.
(7) Schadensersatzansprüche wegen höherer Gewalt (z. B. Erstattung von Anreise- oder
Unterkunftskosten) sind ausgeschlossen.
§ 7 Jugendschutz und Alkohol
(1) Es gilt das Jugendschutzgesetz.
(2) Bier und Wein dürfen an Personen ab 16 Jahren, andere alkoholische Getränke nur an
Personen ab 18 Jahren ausgeschenkt werden. Alterskontrollen werden durchgeführt.
§ 8 Foto-, Ton- und Filmaufnahmen
(1) Der Veranstalter erstellt oder lässt Bild- und Tonaufnahmen anfertigen.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit § 23 KunstUrhG
(Ereignisse der Zeitgeschichte, Personen als Beiwerk).
(2) Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt der Besucher sein Einverständnis,
dass er als Teil des Veranstaltungsgeschehens abgebildet werden kann und dass diese
Aufnahmen zur Berichterstattung und Werbung des Veranstalters zeitlich, räumlich und
inhaltlich unbeschränkt genutzt werden dürfen.
(3) Eigene Aufnahmen sind nur zu privaten Zwecken gestattet. Eine kommerzielle
Nutzung sowie der Einsatz professioneller Ausrüstung bedürfen der vorherigen
Genehmigung. Private Social-Media-Nutzung ist zulässig, sofern der Name der
Veranstaltung („Beesen Bebt“) genannt wird.
§ 9 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden.
(3) Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt der Veranstalter – außer in Fällen von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – keine Haftung.
(4) Witterungseinflüsse und damit verbundene Risiken liegen im Verantwortungsbereich
des Besuchers.
(5) Für Fremdleistungen (z. B. durch Gastronomie- oder Parkplatzbetreiber) haftet
ausschließlich der jeweilige Anbieter.
§ 10 Zahlungssystem und Pfand
(1) Der Erwerb von Speisen und Getränken erfolgt über ein Token-System. Token können an den hierfür vorgesehenen
Verkaufsstellen bar oder mit EC-/Debitkarte gekauft werden.
(2) Für Mehrwegbecher wird zusätzlich ein Pfand in Höhe von einem Token erhoben. Bei Rückgabe seines Bechers wird der
Token erstattet.
(3) Token selbst können während der Veranstaltung zum Erwerb von Speisen und Getränken genutzt werden. Eine
Rücknahme oder Erstattung von nicht genutzten Token erfolgt nicht, sofern der Veranstalter nichts anderes bekannt gibt.
(4) Um den Kunden durch Absatz (2) und (3) nicht zu benachteiligen, wird jedem Besucher zu Beginn der Veranstaltung ein
Token als Pfandvorschuss ausgezahlt.
(5) Das Sammeln oder Einlösen fremder Becher ist untersagt und wird als Diebstahl oder unbefugte Bereicherung gewertet;
es führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.
§ 11 Mitbringen von Speisen, Getränken und Tieren
(1) Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist untersagt. Medizinisch notwendige
Ausnahmen sind erlaubt.
(2) Tiere sind – mit Ausnahme von Assistenzhunden – auf dem Gelände nicht
zugelassen.
§ 12 Datenschutz
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere im Rahmen
des Ticketkaufs, der Einlass- und Sicherheitsmaßnahmen sowie von Foto- und
Videoaufnahmen, sind der Datenschutzerklärung unter
https://www.beesenbebt.de/datenschutzerklarung/
zu entnehmen.
(2) Eine werbliche Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nur bei ausdrücklicher
Einwilligung des Betroffenen.
§ 13 Kommunikation
Verbindliche Informationen zu Veranstaltungen, Änderungen oder
Sicherheitsanweisungen werden über die Website, Social-Media-Kanäle oder Aushänge
am Veranstaltungsgelände bekanntgegeben.
§ 14 Ausschluss von der Veranstaltung
(1) Bei schuldhaften und erheblichen Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung
oder Sicherheitsanweisungen kann der Veranstalter den Besucher vom Gelände
verweisen oder den Einlass verweigern.
(2) In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Ennigerloh.
(3) Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Besucher seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2025
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