Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Veranstaltungen der Heinz-Bernd Brand Eventveranstaltung

(Beesen 1, 59320 Ennigerloh, E-Mail: info@beesen-bebt.de)

 

§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen der

Heinz-Bernd Brand Eventveranstaltung (nachfolgend „Veranstalter“), unabhängig von

Ort, Art und Bezeichnung der einzelnen Events.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen von Besuchern finden keine

Anwendung, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Ergänzende Hinweise und Regelungen (z. B. Hausordnung,

Sicherheitsbestimmungen, Aushänge am Einlass) werden Bestandteil des

Vertragsverhältnisses.

 

§ 2 Vertragsschluss und Ticketverkauf

(1) Der Vertrag über den Veranstaltungsbesuch kommt mit Bestätigung des Ticketkaufs

zustande, unabhängig davon, ob der Erwerb über Eventim Light, stationäre

Vorverkaufsstellen, den Einzelhandel, die Abendkasse oder sonstige autorisierte

Verkaufsstellen erfolgt.

(2) Beim Erwerb von Tickets für Freizeitveranstaltungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr.

9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

(3) Tickets sind grundsätzlich übertragbar. Der private Weiterverkauf zum Originalpreis

ist zulässig. Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie Verkäufe über

unautorisierte Plattformen sind untersagt.

(4) Manipulierte, vervielfältigte oder unleserliche Tickets berechtigen nicht zum Einlass.

Bei Verlust erfolgt kein Ersatz.

(5) Der Veranstalter ist berechtigt, pro Besteller eine angemessene Ticketzahl

vorzugeben und Bestellungen bei berechtigtem Anlass (z. B. Verstoß gegen

Weiterverkaufsverbote, technische Fehler oder Zahlungsprobleme) ganz oder teilweise

zu stornieren. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall erstattet.

 

§ 3 Einlass, Altersvorgaben und Identitätskontrolle

(1) Zutritt erhalten ausschließlich Personen ab 16 Jahren, die für den gesamten

Veranstaltungszeitraum über eine Erziehungsbeauftragung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4

JuSchG („Muttizettel“) verfügen und sich durchgehend in Begleitung einer mindestens

18 Jahre alten erziehungsbeauftragten Person befinden. Besucher unter 16 Jahren erhalten keinen Zutritt. Eine Kontrolle oder Verpflichtung zum Verlassen des Geländes

um 24:00 Uhr erfolgt nicht; der Aufenthalt Minderjähriger ist daher nur unter Einhaltung

der vorgenannten Voraussetzungen gestattet.

(2) Es ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

(3) Der Veranstalter und der Sicherheitsdienst sind berechtigt, Taschen-, Personen- und

Ausweiskontrollen durchzuführen.

(4) Ein Wiedereinlass nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes ist ausgeschlossen. 

Mit dem Verlassen des Geländes verliert das Eintrittsticket seine Gültigkeit. Ein erneuter Zutritt ist nur mit einem neuen, gültigen Ticket möglich. 

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Ausnahmen zu gewähren; dies gilt auch bei kurzfristigem oder unbeabsichtigtem Verlassen des Geländes.

(5)
Der Einlass ist ausschließlich bis 23:00 Uhr möglich. Nach 23:00 Uhr wird kein Zutritt mehr gewährt, auch nicht bei Vorlage eines gültigen Tickets. Ein Anspruch auf Erstattung oder sonstigen Ausgleich besteht in diesen Fällen nicht.

 

§ 4 Hausrecht, Sicherheits- und Verhaltensregeln

(1) Der Veranstalter übt das Hausrecht aus; das Sicherheitspersonal setzt dieses durch.

Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.

(2) Das Mitführen folgender Gegenstände ist untersagt:

– Waffen oder waffenähnliche Gegenstände aller Art, Munition;

– Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Rauchpulver, Fackeln, Spraydosen (außer

handelsüblich kosmetisch/medizinisch);

– Glasbehälter, Flaschen, Dosen;

– eigene Getränke und Lebensmittel;

– Drogen und Betäubungsmittel jeder Art, einschließlich Cannabis (Mitführen,

Konsum und Handel sind untersagt);

– professionelle Audio-, Foto- oder Videoausrüstung, Drohnen;

– sperrige Gegenstände, Stative, Leitern, Laserpointer;

– Transparente oder Symbole mit diskriminierenden, beleidigenden, extremistischen

oder politischen Inhalten.

(3) Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder

belästigt werden. Gewalt, Vandalismus, Beleidigungen, politische oder kommerzielle

Werbung ohne Genehmigung und Verstöße gegen Sicherheitsanweisungen führen zum

Ausschluss von der Veranstaltung ohne Erstattungsanspruch.

(4) Stark alkoholisierte oder aggressive Personen können am Einlass abgewiesen oder

vom Gelände verwiesen werden.

 

§ 5 Programm, Änderungen und Kapazität

(1) Programm- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Ein Anspruch auf

Auftritt bestimmter Künstler besteht nicht.

(2) Der Veranstalter kann aus sicherheits-, behördlichen oder organisatorischen

Gründen Änderungen des Ablaufs, der Zeiten oder der Bühnenaufteilung vornehmen.

 

§ 6 Absage, Abbruch, Unterbrechung oder Verlegung (Höhere Gewalt)

(1) Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein Ereignis außerhalb des Einflussbereichs des

Veranstalters liegt, das die Durchführung der Veranstaltung erheblich beeinträchtigt

oder unmöglich macht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse (z. B. Sturm,

Überschwemmung, Unwetter, Erdbeben), Brand, Krieg, Terrorgefahr, politische Unruhen,

Pandemien, Epidemien oder hierauf beruhende behördliche Anordnungen sowie

sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

(2) Wird die Veranstaltung vor Beginn aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher

Anordnung abgesagt oder verschoben, behalten alle erworbenen Tickets ihre Gültigkeit

für die nächstmögliche Nachholveranstaltung („Folgeveranstaltung“). Diese soll –

soweit durchführbar – innerhalb von 13 Monaten nach dem ursprünglichen Termin

stattfinden. Der genaue Ersatztermin wird unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei

Wochen nach der Absage auf der offiziellen Website und in den sozialen Medien des

Veranstalters bekanntgegeben.

(3) Ist dem Besucher der Besuch der Folgeveranstaltung unzumutbar, kann er eine

Erstattung des Ticketpreises verlangen. Eine Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor,

wenn

a) der Besucher am Ersatztermin nachweislich aufgrund einer nicht verschiebbaren

beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Verpflichtung verhindert ist, oder

b) die Folgeveranstaltung nicht innerhalb des Zeitraums nach Abs. 2 stattfindet.

Die Unzumutbarkeit ist dem Veranstalter innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe

des Ersatztermins schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen und auf Verlangen

nachzuweisen (z. B. durch ärztliche Bescheinigung, Reise- oder Dienstnachweis).

(4) Wird die Veranstaltung nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt abgebrochen oder

unterbrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz, soweit

wesentliche Teile des Veranstaltungsprogramms bereits stattgefunden haben oder der

Abbruch aus Sicherheitsgründen erforderlich war.

(5) Wird eine Veranstaltung aus Gründen abgesagt, die der Veranstalter zu vertreten hat,

wird der Ticketpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 9 dieser

AGB.

(6) Informationen über Absagen, Verlegungen oder Nachholtermine werden

ausschließlich über die Website, Social-Media-Kanäle und Aushänge am

Veranstaltungsort bekanntgegeben.

(7) Schadensersatzansprüche wegen höherer Gewalt (z. B. Erstattung von Anreise- oder

Unterkunftskosten) sind ausgeschlossen.

 

§ 7 Jugendschutz und Alkohol

(1) Es gilt das Jugendschutzgesetz.

(2) Bier und Wein dürfen an Personen ab 16 Jahren, andere alkoholische Getränke nur an

Personen ab 18 Jahren ausgeschenkt werden. Alterskontrollen werden durchgeführt.

 

§ 8 Foto-, Ton- und Filmaufnahmen

(1) Der Veranstalter erstellt oder lässt Bild- und Tonaufnahmen anfertigen.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit § 23 KunstUrhG

(Ereignisse der Zeitgeschichte, Personen als Beiwerk).

(2) Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt der Besucher sein Einverständnis,

dass er als Teil des Veranstaltungsgeschehens abgebildet werden kann und dass diese

Aufnahmen zur Berichterstattung und Werbung des Veranstalters zeitlich, räumlich und

inhaltlich unbeschränkt genutzt werden dürfen.

(3) Eigene Aufnahmen sind nur zu privaten Zwecken gestattet. Eine kommerzielle

Nutzung sowie der Einsatz professioneller Ausrüstung bedürfen der vorherigen

Genehmigung. Private Social-Media-Nutzung ist zulässig, sofern der Name der

Veranstaltung („Beesen Bebt“) genannt wird.

 

§ 9 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren,

vertragstypischen Schaden.

(3) Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt der Veranstalter – außer in Fällen von

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – keine Haftung.

(4) Witterungseinflüsse und damit verbundene Risiken liegen im Verantwortungsbereich

des Besuchers.

(5) Für Fremdleistungen (z. B. durch Gastronomie- oder Parkplatzbetreiber) haftet

ausschließlich der jeweilige Anbieter.

 

§ 10 Zahlungssystem und Pfand

(1) Der Erwerb von Speisen und Getränken erfolgt über ein Token-System. Token können an den hierfür vorgesehenen

 Verkaufsstellen bar oder mit EC-/Debitkarte gekauft werden.


(2) Für Mehrwegbecher wird zusätzlich ein Pfand in Höhe von einem Token erhoben. Bei Rückgabe seines Bechers wird der

 Token erstattet.


(3) Token selbst können während der Veranstaltung zum Erwerb von Speisen und Getränken genutzt werden. Eine

 Rücknahme oder Erstattung von nicht genutzten Token erfolgt nicht, sofern der Veranstalter nichts anderes bekannt gibt.


(4) Um den Kunden durch Absatz (2) und (3) nicht zu benachteiligen, wird jedem Besucher zu Beginn der Veranstaltung ein

 Token als Pfandvorschuss ausgezahlt.


(5) Das Sammeln oder Einlösen fremder Becher ist untersagt und wird als Diebstahl oder unbefugte Bereicherung gewertet;

 es führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.

 

§ 11 Mitbringen von Speisen, Getränken und Tieren

(1) Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist untersagt. Medizinisch notwendige

Ausnahmen sind erlaubt.

(2) Tiere sind – mit Ausnahme von Assistenzhunden – auf dem Gelände nicht

zugelassen.

 

§ 12 Datenschutz

(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere im Rahmen

des Ticketkaufs, der Einlass- und Sicherheitsmaßnahmen sowie von Foto- und

Videoaufnahmen, sind der Datenschutzerklärung unter

https://www.beesenbebt.de/datenschutzerklarung/

zu entnehmen.

(2) Eine werbliche Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nur bei ausdrücklicher

Einwilligung des Betroffenen.

 

§ 13 Kommunikation

Verbindliche Informationen zu Veranstaltungen, Änderungen oder

Sicherheitsanweisungen werden über die Website, Social-Media-Kanäle oder Aushänge

am Veranstaltungsgelände bekanntgegeben.

 

§ 14 Ausschluss von der Veranstaltung

(1) Bei schuldhaften und erheblichen Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung

oder Sicherheitsanweisungen kann der Veranstalter den Besucher vom Gelände

verweisen oder den Einlass verweigern.

(2) In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

 

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Ennigerloh.

(3) Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Besucher seinen

gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

 

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen

Bestimmung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.

 

Stand: Oktober 2025

Heinz-Bernd Brand Eventveranstaltung · Beesen 1 · 59320 Ennigerloh · info@beesen-bebt.de

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